10. September 2021
10. September 2021: Alle Weiterbildungskurse nur noch mit Zertifikatspflicht! Gemäss Ausweitung der Zertifikatspflicht Punkt 9 heisst es: Für alle Aktivitäten, die über die Lehraktivitäten in Bachelor- und Masterstudiengänge hinaus angeboten werden, z.B. Weiterbildungsveranstaltungen der Institutionen im Hochschulbereich oder anderer Bildungseinrichtungen, gelten die Veranstaltungsregeln, das heisst: Veranstaltungen im Innenbereich können nur noch mit Zertifikat besucht werden. Ausnahmen sind möglich bei beständigen Klassen mit bis zu 30 Personen, die dem Organisator bekannt sind. Auf die Frage, was heisst beständig schrieb uns das Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Stab der Abteilung Recht: Das Kriterium «beständig» heisst, dass die Gruppe sich regelmässig, in periodischen Abständen trifft. Bei einer ein- oder mehrtägigen Weiterbildung, die nur einmal oder zweimal pro Jahr stattfindet, ist dies nicht gegeben. Findet die Weiterbildung einmal pro Woche oder auch einmal pro Monat statt, dann schon. Bei 1, 2- bis 4-Tageskursen ist diese Voraussetzung in jedem Fall nicht gegeben. Für die Kurse der SGMK bedeutet dies ab 13. September 2021 die Einhaltung der 3G-Regel. Kurse dürfen nur noch besucht werden, wenn alle Teilnehmerinnen entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Getestet bedeutet: PCR-Test: 72 Stunden gültig ab Zeitpunkt der Probeentnahme, Antigen-Schnelltest: 48 Stunden gültig ab Zeitpunkt der Probeentnahme. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind nur Dozentinnen und Dozenten. TIPP: Wie schon beim letzten Schulungsverbot (Dezember 2020 bis April 2021) werden sich wieder viele private Schulen nicht an dieses Gesetz halten. Meiden Sie solche Anbieter, sie sind nicht seriös!
10. September 2021: Die neue Ausweitung der Zertifikatspflicht ab 13. September 2021 hat tiefgreifende Massnahmen zur Folge und wirft viele Fragen auf. Antworten darauf erhalten Sie im Formular FAQ – Ausweitung Zertifikatspflicht, welches Sie sich hier ansehen können.
08. September 2021: KEINE Änderungen für Dienstleistunsbetriebe! Der Bundesrat hat heute neue Massnahmen beschlossen, geltend ab 13. September 2021. So wird die Zertifikatspflicht schweizweit ausgeweitet. Der Dienstleistunsbereich ist davon jedoch glücklicherweise nicht betroffen. Wo muss ich kein Zertifikat vorweisen? Im öffentlichen Verkehr, bei privaten Veranstaltungen mit weniger als 30 Personen, aber auch bei Betrieben mit personenbezogenen Dienstleistungen, wie etwa beim Coiffeur oder in der Physiotherapie. Es bleibt also alles wie gehabt für unsere Branche. Die neuen Regeln ab 13. September 2021 können Sie sich hier im Detail ansehen. Die neue Infografik des BAG dazu gibt es hier.
23. Juni 2021: Neue grössere Lockerungen, aber nicht für Innenräume. WICHTIG für Institute ist der Punkt 8 des Formulares FAQ_Massnahmen. Heute haben der Bund und die Kantone weitere grosse Öffnungsschritte bestimmt. Diese gelten vor allem für den Aussenbereich und für Büroarbeitsplätze. Auch der Präsenzunterricht in Universitäten, Fachhochschulen und in der Weiterbildung ist nicht mehr beschränkt. Die Maskenpflicht jedoch bleibt voraussichtlich, respektive wird von den Kantonen geregelt. Gerne stellt die SGMK alle neuen Regeln und Dokumente nachfolgend zum Download bereit. Darin sind auch wichtige Informationen für alle, die bald Ferien planen. Und gehören Sie dazu, wünschen wir Ihnen schon jetzt schöne Ferien.
14. April 2021
14. April 2021: Sehr gute Nachrichten: Wir freuen uns, dass Schulungen mit Präsenzunterricht ab 19. April 2021 wieder erlaubt sind. So steht es in der neuen Medienmitteilung des Bundes: Schulunterricht, Punkt 27. Präsenzunterricht an den Bildungseinrichtungen oberhalb Sek II: Präsenzunterricht im Bildungsbereich soll auch ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sek II eingeschränkt wieder möglich sein. Es gilt eine Beschränkung von 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf 1/3. Es gilt eine Maskenpflicht, und der erforderliche Abstand muss eingehalten werden. Präsenzveranstaltungen sind generell auch mit mehr als 50 Personen möglich, wenn es sich um Unterricht handelt, der notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs ist und eine Durchführung vor Ort erfordert. Lange haben wir auf diesen Tag gewartet. Jetzt endlich ist es soweit! Unsere Kursdaten sind bereits unter www.sgmkverband.ch/weiterbildung aufgeschaltet. Neu im SGMK-Kursprogramm finden Sie einen Hygienekurs sowie einen Hautanalysekurs mit Fokus auf die apparative Kosmetik. Ein ganz neuer Kurs Haarentfernung mit Laser folgt noch vor Sommer 2021. Es ist schön, Ihnen das beliebteste Weiterbildungsprogramm der Deutschweiz für medizinische und apparative Kosmetik ab sofort wieder anbieten zu können und wir freuen uns auf Sie.
Bleiben Sie gesund.
12. März 2021
12. März 2021: Gute Nachrichten: Die neusten in Aussicht gestellten Lockerungen des Bundes erlauben es, Präsenzunterricht in Innenräumen mit begrenzter Personenzahl wieder durchführen zu können. So steht in der neuen Medienmitteilung des Bundes. Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen: Präsenzunterricht soll auch ausserhalb der obligatorischen Schule eingeschränkt wieder möglich sein. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 15 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht. Wir freuen uns sehr, sollten die Massnahmen in einer Woche auch tatsächlich gutgeheissen werden, Sie ab April 2021 wieder persönlich an unseren Kursen und Weiterbildungen für die medizinische und apparative Kosmetik begrüssen zu dürfen
14. Januar 2021
Kosmetikstudios dürfen offen bleiben! Wie gemäss der seit Mitte Dezember 2020 geltenden Verordnung vermutet, aber nicht namentlich erwähnt, dürfen Kosmetikstudios auch weiterhin geöffnet bleiben, wie uns der Mediensprecher des BAG, Herr Daniel Dauwalder, um 09.17 Uhr bestätigt hat. Wir freuen uns sehr und wünschen frohes Arbeiten. Bleiben Sie gesund.
13. Januar 2021
Der Bundesrat hatte am 11. und 18. Dezember 2020 die schweizweiten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Unter anderem mussten ab dem 22. Dezember Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen schliessen. Trotz dieser Verschärfungen kann bisher kein eindeutig abnehmender Trend festgestellt werden. Die epidemiologische Lage bleibt äusserst angespannt: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach wie vor sehr hoch.
SCHUTZKONZEPT FÜR BETRIEBE UNTER COVID-19
Geschätzte Kundschaft
Für den gemeinsamen Schutz, bitten wir Sie draussen zu warten. Gerne holen wir Sie für Ihren Termin ab.
Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände beim Eintritt mit Desinfektionsmittel und ziehen Sie einen Mundschutz an.
Ihr Behandlungsplatz ist bei Ihrem Eintreten bereits vorbereitet und desinfiziert. Verlassen Sie den Platz während der Behandlung nicht. Neue Terminvereinbarungen und die Zahlung erfolgt ebenfalls am Behandlungsplatz. Falls möglich, bitten wir Sie mit der Karte zu bezahlen.
Fühlen Sie sich gesund? Kunden mit Krankheitssymptomen müssen abgewiesen werden. Ebenfalls liegt es in Ihrer Eigenverantwortung, falls Sie zu einer Risikogruppe angehören.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihre Anna Gubler